Mit nur einem Ticket Natur, Sport und Kultur genießen – die UltentalCard ist der Schlüssel zu faszinierenden Erlebnissen im Ultental und in ganz Südtirol. Die Inhaber der UltentalCard erhalten 1 Berg- und Talfahrt pro Tag mit der Kabinenbahn Schwemmalm und können den Wanderbus Weissbrunn unentgeltlich nutzen. Für Sportbegeisterte ist die UltentalCard die Eintrittskarte in das öffentliche Schwimmbad Ulten, für den Eislaufplatz Kuppelwies, für die Langlaufloipe Ulten und vieles andere mehr.
Außerdem: Freie Fahrt in ganz Südtirol! Mit der UltentalCard nutzen Sie kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel des Landes.
Die UltentalCard wird dem Gast am Anreisetag ausgehändigt, ist im Zimmerpreis inkludiert und für die gesamte Aufenthaltsdauer während des Urlaubs im Ultental gültig.
• 1 Berg- und Talfahrt pro Tag mit der Kabinenbahn Schwemmalm
• Freie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Südtirol
• Wanderbus Weissbrunn
• Freier Eintritt in über 80 Museen und Ausstellungen in ganz Südtirol
• Freier Eintritt ins Ultner Museen Culten und ins Talmuseum
• Freie Benutzung der Langlaufloipe Ulten
• Freier Eintritt für den Eislaufplatz Kuppelwies
• Freier Eintritt in das öffentliche Schwimmbad Ulten
• Freier Eintritt in die Kletterhalle in St. Pankraz
* Die inkludierten Erlebnisse können saisonal abweichen!
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info